AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Ferienwohnung Dangasteroase

§1 Mietgegenstand und Schlüssel

1.1. Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft nachfolgend Mietobjekt:

Ferienwohnung Dangasteroase
Edo-Wiemken-Straße 2A
Erdgeschoßwohnung Nr. 4
26316 Varel
telefon +49 (0) 4451 9685222
Handy +49 (0) 151 24189281

 

1.2. Das Mietobjekt ist für eine Belegung mit maximal 4 Personen inkl. Kindern ausgelegt.

1.3. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert.

1.4. Bettwäsche (für max. 4 Personen) sowie 2 Handtücher pro Person sind im Preis enthalten.

1.5. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Haustür-/Wohnungsschlüssel.

 

§2 Mietzeit, An-und Abreise

2.1. Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15 Uhr. Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr. Die Ankunftszeit zur Schlüsselübergabe hat der Mieter dem Vermieter spätestens 2 Tage vor dem Anreisetag mitzuteilen.

2.2. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt, sofern die Endreinigung durch den Mieter selber durchgeführt wird, geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben. Sollte dieses nicht der Fall sein, so wird dem Mieter eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 45 € separat in Rechnung gestellt.

2.3. Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen sind auch dann zu reinigen und aufzuräumen, wenn der Vermieter die Endreinigung übernimmt.

2.4. Der Wohnungsschlüssel wird nach Verschließen der Wohnungstür in den Briefkasten geworfen.

 

§3 Mietpreis und Zahlungsweise

3.1. Der Vertrag tritt mit der Versendung der Reservierungsbestätigung in Kraft. Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung 50 % des Mietpreises als Anzahlung zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens vier Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 28 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss zu überweisen.

3.2. Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

§4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

4.1. Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung und Kurbeitrag) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung nach der Reservierung 50 % des Gesamtpreises und im Falle einer Stornierung in den 60 Tagen vor der Anreise einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises. Bei Nichtanreise des Gasts zahlt er einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

4.2. Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

4.3. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

4.4. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

§5 Haftung und Pflichten des Mieters

5.1. Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, insbesondere regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten. Der Mieter haftet für Schäden, die – durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden. Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Grundstücksnachbarn zu nehmen. Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, bauliche Veränderungen oder Einbauten an der Sache vorzunehmen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung und bitten Sie bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung auf die sogenannte „Hotelklausel“ zu achten, da nur bei Bestehen dieser Klausel ein verursachter Schaden ersetzt wird.

5.2. Der Mieter darf nicht untervermieten und die Zweckbestimmung der Mietsache verändern. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Sollten durch den Mieter oder seine Begleitpersonen ansteckende Krankheiten oder Ungeziefer eingeschleppt werden, so ist die Ferienwohnung auf seine Kosten zu desinfizieren.

5.3. Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.

5.4. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich telefonisch zu melden.

5.5. Für Einflüsse und Zustände, die außerhalb der Verantwortung des Vermieters liegen (Stromversorgung, Wasserversorgung, etc.) kann dieser nicht verantwortlich gemacht werden.

 

§6 Schriftform, Salvatorische Klausel

6.1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

6.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

6.3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.